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Bundesrat gewährt Gesetz zum autonomen Fahren in Deutschland

Bundesrat gewährt Gesetz zum autonomen Fahren in Deutschland

Während der Autofahrt kurz im Internet surfen, mal eben seine WhatsApp-Nachrichten oder sein E-Mail-Postfach checken.. Haben wir nicht gelernt, dass diese Dinge auf die Liste der absoluten No-Go’s eines jeden Autofahrers gehören? Diese goldene Regel könnte in Deutschland aber schon bald gänzlich überholt sein und gar zur unspektakulären Normalität werden. Das Gesetz zu selbstfahrenden Autos macht’s möglich – sehr zum Leidwesen so manch sorgenvoller Bundesbürger…Im März 2017 bewilligte der deutsche Bundestag erstmals die Vorlage für ein Gesetz, das autonomes Fahren in Deutschland zukünftig möglich machen soll. Kürzlich erteilte hierzu nun auch der Bundesrat sein endgültiges OK. So wären die umstrittenen selbstfahrenden Autos auf Deutschlands Straßen offiziell gestattet, Grenzen und Einschränkungen gibt es in diesem Zusammenhang dennoch.Zunächst einigte man sich darauf, das Gesetz zunächst auf zwei Jahre zu befristen, um später gegebenenfalls noch Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen. All jene, die beim Gedanken an selbstfahrende Autos ein fahrerloses Gefährt im Kopf haben und die es infolgedessen dezent in Angst und Schrecken versetzt, kann ich an dieser Stelle beruhigen. Nach aktuellem Stand muss nach wie vor eine Person hinter dem Steuer sitzen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein. Für eine völlig fahrerfreie Automobilität fühlt sich also auch der deutsche Staat im Moment noch nicht bereit. Typisch deutsch eben, getreu dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“Vor Verabschiedung des Gesetzesentwurfs drängte der Bundesrat außerdem auf einige Nachbesserungen, beispielsweise als es um die Haftungsfrage bei möglichen Unfällen ging. So einigte man sich explizit darauf, dass ausschließlich der Autohersteller haftet, sofern das Fahrzeug autonom fährt. Der Fahrer muss immer dann selbst aufkommen, wenn er sämtlichen elektronischen Befehlen innerhalb einer Unfallsituation nicht nachkommt. Ob es sich nun um fahrzeugtechnisches oder um menschliches Fehlverhalten handelt, kann anhand einer Blackbox festgestellt werden. Diese ist bei Autos mit autonomer Fahrfunktion Pflicht und kann nach Crashs Hilfe und Aufklärung bei der Verantwortungssuche schaffen.Mit den selbstfahrenden Fahrzeugen müssen sich die Deutschen auf höhere Versicherungsbeiträge und höhere Fahrzeugversicherungen gefasst machen. Bei der Schadensregelung sollen sich die Fahrzeuginhaber künftig weiterhin an ihre jeweilige Haftpflichtversicherung wenden. Letztere kann im Anschluss versuchen, beim Fahrzeugproduzenten direkt Regressforderungen kenntlich zu machen. Hierzu wäre zusätzlich eine genauere Untersuchung der Blackbox notwendig. Der elektronische Fahrtenschreiber zeichnet prinzipiell alle Daten der je zurückliegenden 6 Monate auf. Quellen: