Allgemein

eMobility – Faktencheck #12: Tesla parken statt laden – Abschleppen erlaubt!

Vor vielen Ladestationen für Elektroautos stehen Parkverbotsschilder mit dem Zusatz „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“, leider kommt es öfters vor, dass sich Fahrer von einem PKW mit einem Verbrennungsmotor nicht daran halten, dort parken und so die Stromtankstelle blockieren.Teslas Supercharger werden nicht nur von Fahrern missbraucht, die ein Fahrzeug eines anderen Herstellers fahren und gar nicht dort laden können, sondern auch von Tesla-Fahrern selbst. Diese laden ihre Fahrzeuge dort auf, lassen sie aber oftmals auch nach abgeschlossenem Ladevorgang für mehrere Stunden oder gar über Nacht dort stehen, bevor sie wegfahren.

Falsch parken – Abschleppen erlaubt

Wer sein Elektroauto an einer Ladestation parkt, aber nicht lädt, ist unter Umständen ein Falschparker – und darf abgeschleppt werden.Die Ausnahme steht auf einem weiteren Schild: „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Der Tesla muss demnach auch wirklich geladen werden, wenn sie auf dem Parkplatz des Superchargers stehen. Quelle: